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Renoplan – Sanierung aus einer Hand

Wohnung sanieren vor der Vermietung: Was sich rechnet

21.4.2026 · 8 Minuten Lesezeit · geprüft von [PLATZHALTER Meistername], Meister SHK · emre Haustechnik

Welche Maßnahmen die Miete tatsächlich heben, wie eine ROI-Rechnung aussieht und warum Pakete günstiger sind als Einzelvergabe.

Was Mieter zahlen – und wofür

Bei der Sanierung vor der Vermietung zählt nicht der Gesamteindruck, sondern die Wirkung einzelner Maßnahmen auf Mietpreis und Vermietungsdauer. Bad, Böden und Fenster wirken am stärksten, gefolgt von Elektrik und Küchenanschlüssen.

Wirkung typischer Maßnahmen (Erfahrungswerte Region Hildesheim/Salzgitter)
MaßnahmeInvestitionWirkung auf die Miete
Bad komplett18.000–26.000 €stark
Böden und Malerarbeiten6.000–14.000 €mittel bis stark
Elektrik erneuern8.000–18.000 €mittel, aber vermarktungsrelevant
Innentüren2.500–6.000 €gering, aber sichtbar

ROI-Rechnung an einem Beispiel

Eine 70-m²-Wohnung, bisher 6,80 €/m² kalt, nach Sanierung 9,50 €/m². Das ergibt 189 € Mehrmiete im Monat, also 2.268 € pro Jahr.

Beispielrechnung Amortisation
PositionWert
Investition Sanierung42.000 €
Mehrmiete pro Jahr2.268 €
Statische Amortisationca. 18,5 Jahre
Zusätzlich: kürzerer Leerstand1–2 Monatsmieten je Wechsel
Zusätzlich: Wertsteigerungobjektabhängig

Die reine Mietrendite unterschätzt den Effekt. Kürzere Leerstände, geringere Fluktuation und bessere Mieterauswahl schlagen in der Praxis deutlich zu Buche.

Pakete statt Einzelvergabe

Wer bei jedem Mieterwechsel einzeln vergibt, zahlt jedes Mal Rüstzeiten, Anfahrten und Koordinationsaufwand. Bei mehreren Einheiten pro Jahr lohnt sich ein Rahmenvertrag mit definierten Ausstattungspaketen.

Wir arbeiten mit Paketen wie „Übergabe-Refresh“ und „Bad kompakt“: feste Leistungsbeschreibung, feste Preise, priorisierte Termine. Der Standard-Refresh ist in 2 bis 4 Wochen abgeschlossen, mit verbindlichem Endtermin für den Neuvermietungstermin.

Steuerliche Einordnung

Erhaltungsaufwand ist im Jahr der Zahlung sofort abziehbar, Herstellungsaufwand wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abgrenzung ist im Detail komplex, insbesondere bei anschaffungsnahen Aufwendungen innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf.

Diese Einordnung gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung – wir liefern die dafür nötige Gliederung der Rechnung nach Gewerken und Leistungen.

Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung.

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