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Renoplan – Sanierung aus einer Hand

Sanierungskosten steuerlich absetzen: § 35a & § 35c einfach erklärt

12.5.2026 · 7 Minuten Lesezeit · geprüft von [PLATZHALTER Meistername], Meister SHK · emre Haustechnik

Handwerkerbonus, energetische Maßnahmen und die Grenzen beider Regelungen – verständlich erklärt, ohne Steuerdeutsch.

Zwei Wege, ein Ziel

Wer Sanierungskosten steuerlich absetzen will, hat als selbstnutzender Eigentümer zwei Regelungen zur Auswahl: den Handwerkerbonus nach § 35a EStG und die Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG. Beide senken direkt die Steuerschuld, nicht nur das zu versteuernde Einkommen.

Die beiden Regelungen im Vergleich
Kriterium§ 35a Handwerkerleistungen§ 35c energetische Maßnahmen
Was zähltLohnanteil von HandwerkerleistungenMaßnahme insgesamt, inkl. Material
Abzug20 % des Lohnanteils, gedeckeltgestaffelt über drei Jahre
Gebäudealterkeine VorgabeObjekt muss ein Mindestalter haben
Typische FälleBad, Böden, Malerarbeiten, ReparaturenHeizung, Fenster, Dämmung, Lüftung

Was nicht geht

Doppelt geht nichts: Eine Maßnahme, die über KfW oder BAFA bezuschusst wird, kann nicht zusätzlich nach § 35c abgesetzt werden. Auch die Kombination von § 35a und § 35c für dieselbe Leistung ist ausgeschlossen.

Ebenfalls nicht absetzbar sind Materialkosten im Rahmen von § 35a, Barzahlungen ohne Rechnung und Leistungen an vermieteten Objekten – dort gilt stattdessen die Einordnung als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand in der Vermietungseinkunft.

  • Rechnung muss vorliegen und den Lohnanteil getrennt ausweisen
  • Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung
  • Objekt muss selbst genutzt werden (für § 35a und § 35c)
  • Keine Doppelförderung mit Zuschussprogrammen

Wann sich welcher Weg lohnt

Faustregel: Bei rein optischen oder funktionalen Sanierungen ohne Energiebezug bleibt § 35a. Bei Heizung, Fenstern oder Dämmung lohnt der Vergleich zwischen Zuschussprogramm und § 35c – die Zuschussquote im Heizungsbereich ist meist deutlich attraktiver als der Steuerabzug.

Weil sich beides gegenseitig ausschließt, sollte diese Entscheidung vor Auftragserteilung fallen. Wir weisen im Angebot darauf hin, wenn eine Maßnahme förderfähig ist.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Was auf Ihrer Rechnung stehen muss

Damit der Abzug funktioniert, brauchen Sie eine Rechnung mit getrenntem Ausweis von Lohn und Material, klarer Leistungsbeschreibung und Zahlungsnachweis. Genau so stellen wir unsere Rechnungen aus – ohne dass Sie nachfragen müssen.

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